Förderberatung (BAFA)

Finanziell erleichteter Zugang
zu professioneller Beratung via Zuschuss

BAFA Unternehmensberatung Berlin

Unternehmens- und Managementberatung mit finanzieller Unterstützung.

Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bietet sich mit dem BAFA Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung. Sie können einen Zuschuss zu den Beratungskosten beantragen. Als Berater bin ich seit 2012 beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für das Programm gelistet und kann deshalb auch Beratungen auf Basis dieses Programms durchführen. Hinweis: Darüber hinaus gibt es optional weitere Programme zur Förderung von Coaching und Beratungsleistungen.

Vorbehaltlich offizieller Veröffentlichungen des BAFA | folgende allgemeine Informationen:

Innerhalb der neuen Förderperiode des Programms (2023 – 2026) können bis zu fünf inhaltlich abgegrenzte Beratungen gefördert werden. Die maximale Höhe des Zuschusses je Beratung beläuft sich auf 1.750 EUR (Berlin u.a.) bzw. 2.800 EUR (Brandenburg und neue Bundesländer, außer Leipzig).

BAFA Förderung Unternehmensberatung

„Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.“ (Quelle: BAFA)


So gibt es auch weitere beispielhafte Fördermöglichkeiten:

  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS
  • unternehmensWert:Mensch uWM/uWM-plus (2022 geendet)
  • INQA-Coaching

Die obigen Information über diese Beratungsförderung dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt lediglich eine Option dar.

Meine Erfahrungen

„Ich freue mich immer wieder, wenn aus einer vier monatigen engen und konstruktiven Zusammenarbeit eine persönlich gute Beziehung wird. Aktiv an Deiner Seite. Das gibt Halt und Sicherheit und es verbindet!“

Frank Marggraf
Existenz- und Unternehmensberater

Frank Marggraf Unternehmensberatung Berlin & Brandenburg für Gründer, Selbständige und bestehende Unternehmen

Begleitungen zu Förderanträgen

durchgeführte Beratungsphasen

Jahre Erfahrung

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen muss ich für Förderung einer Unternehmensberatung erfüllen?

Die Programme – so auch die besagte BAFA-Förderung – geben die Kriterien in ihren Merkblättern vor. So muss das Unternehmen bzw. die Selbständigkeit bereits bestehen (auch im Nebenerwerb) und es müssen Beratungsschwerpunkt und Grundsätze mit dem Programm konform gehen. Ob Du die Voraussetzungen für eine Beratungsförderung erfüllst, das können wir in einem ersten Kontakt gerne abklären.

Wie beantrage ich die Förderung und wodrauf muss ich achten?

Die Beantragungen unterscheiden sich mitunter. So musste bei dem Programm unternehmenswert:Mensch (INQA) zunächst ein Gespräch mit der Regionalstelle geführt werden. Beim BAFA trifft dieses ebenfalls bei Unternehmen zu, die jünger als 12 Monate am Markt erst bestehen. Je nach Programm erfolgt die Beantragung nach oder auch vor diesem Gespräch. Die Beantragung des BAFA-Programmes erledigen wir gerne online gemeinsam, denn mit dem Antrag legst Du Dich auf einen gelisteten Berater fest. Du erhältst idR innerhalb 48 Stunden einen Zuwendungsbescheid, die sog. Förderung-Inaussichtstellung.

Wie sicher ist es, dass ich die Zuwendung erhalte?

Es muss den Anforderungen und Kriterien des Programmes entsprochen werden, dann ist Dir die Zuwendung im Grundsatz auch sicher. Wähle eine/n Berater/in mit langjähriger Listung. Wichtig ist, dass Du Dir vor Augen führst, dass Du als Antragsteller die Förderung verantwortest. Denn Förderungen sind subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes. Darum suche Dir eine/n seriöse/n und vertrauenswürdige/n Berater/in!

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